{"id":3514,"date":"2021-05-12T12:28:26","date_gmt":"2021-05-12T10:28:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.linie7.com\/linie7_cms\/?p=3514"},"modified":"2021-05-12T12:32:29","modified_gmt":"2021-05-12T10:32:29","slug":"boulder-petition","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.linie7.com\/linie7_cms\/2021\/05\/12\/boulder-petition\/","title":{"rendered":"Boulder-Petition Eingereicht"},"content":{"rendered":"\n<figure class=\"wp-block-image size-large\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" width=\"928\" height=\"928\" src=\"https:\/\/www.linie7.com\/linie7_cms\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/WhatsApp-Image-2021-05-12-at-11.41.02.jpeg\" alt=\"\" class=\"wp-image-3515\" srcset=\"https:\/\/www.linie7.com\/linie7_cms\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/WhatsApp-Image-2021-05-12-at-11.41.02.jpeg 928w, https:\/\/www.linie7.com\/linie7_cms\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/WhatsApp-Image-2021-05-12-at-11.41.02-100x100.jpeg 100w, https:\/\/www.linie7.com\/linie7_cms\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/WhatsApp-Image-2021-05-12-at-11.41.02-300x300.jpeg 300w, https:\/\/www.linie7.com\/linie7_cms\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/WhatsApp-Image-2021-05-12-at-11.41.02-150x150.jpeg 150w, https:\/\/www.linie7.com\/linie7_cms\/wp-content\/uploads\/2021\/05\/WhatsApp-Image-2021-05-12-at-11.41.02-508x508.jpeg 508w\" sizes=\"(max-width: 928px) 100vw, 928px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Liebe Klettercommunity,<\/p>\n\n\n\n<p>als Boulderhalle haben wir letzte Woche eine Petition in die Bremer B\u00fcrgerschaft eingebracht, in der die grunds\u00e4tzliche Frage er\u00f6rtert wird, dass es sich beim Klettern und Bouldern um Individualsport handelt. Ferner haben wir die Senatorenstellen angeschrieben und um deren Unterst\u00fctzung in dieser Sache gebeten. Wir haben sehr viele Gespr\u00e4che mit Beh\u00f6rden und Verb\u00e4nden gef\u00fchrt und durch die Bank weg haben alle verstanden worum es geht und uns Unterst\u00fctzung zugesagt.Wir sind sehr zuversichtlich, dass dies Wirkung zeigen wird f\u00fcr die gesamte Kletterszene im Lande Bremen.Sobald sie online ist, melden wir uns an dieser Stelle mit einem Link, unter dem ihr unterzeichnen k\u00f6nnt. Klettern ist IndividualsportUnserer Meinung nach ist es unabdingbar und die h\u00f6chste Priorit\u00e4t, das Leben und die Gesundheit der Menschen und die Funktionsf\u00e4higkeit des Gesundheitssystems zu gew\u00e4hrleisten und zu erhalten. Es ist zweifellos wichtig, dies in einer Norm zu verankern, damit sich daran alle B\u00fcrger:innen orientieren k\u00f6nnen. Auch dass nicht jede Situation oder jeder Sachstand gerecht in einer Norm abgebildet werden kann, ist uns klar. Insofern m\u00f6chten wir auf eine solche Unklarheit hinweisen.Es ist uns unverst\u00e4ndlich, dass die Kletterhallen und damit auch die im gleichen Sportumfeld und als Teildisziplin des Kletterns agierenden Boulderhallen in Bremen als Freizeiteinrichtungen kategorisiert werden, mithin im Kontext von Freizeiteinrichtungen genannt werden, siehe \u00a7 4 Absatz 2 Nr. 7 F\u00fcnfundzwanzigste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (fortan F\u00fcnfundzwanzigste Coronaverordnung). Wie sp\u00e4ter zu er\u00f6rtern, ist Klettern ein ernstzunehmender olympischer Sport und eine Sportart, die der medizinischen Gesundwerdungs- und prophylaktischen Gesunderhaltungsm\u00f6glichkeit der Bev\u00f6lkerung dient. Der Schutz der individuellen Leistungsf\u00e4higkeit eines jeden Menschen ist eines der h\u00f6chsten G\u00fcter. Daf\u00fcr sorgen insbesondere Kletterhallen und Boulderhallen.Kletterhallen m\u00fcssen daher aus \u00a7 4 Absatz 2 Nr. 7 F\u00fcnfundzwanzigste Coronaverordnung gestrichen werden und fortan nicht mehr in diesem Kontext aufgef\u00fchrt werden. Boulderhallen sollten ebenso nicht als Freizeiteinrichtungen kategorisiert werden. Vielmehr handelt es sich kontextbezogen um Sportanlagen im Sinne des \u00a7 4 Absatz 2 Nr. 6 F\u00fcnfundzwanzigste Coronaverordnung.Gem. \u00a7 28b Absatz 1 Nr. 3 IfSG ist Sport nur in Form von kontaktloser Aus\u00fcbung von Individualsportarten zul\u00e4ssig.Beim Klettern und Bouldern, ob nun drau\u00dfen oder in einer Boulderhalle oder Kletterhalle geht es um das individuelle L\u00f6sen eines vorgegebenen Bewegungsproblems, welches mittels Technik und Kraft gel\u00f6st wird. Es liegt in der Natur der Sache, dass das Bouldern und Klettern ohne Hilfe einer weiteren Person, mithin kontaktlos, durchgef\u00fchrt wird.Als Individualsport bezeichnet man typischerweise Sportarten, die auf der Leistung eines Menschen basieren im Gegensatz zu Mannschaftssportarten. Damit ist klargestellt, dass es sich allein aus diesem Grund bereits beim Klettern und Bouldern um Individualsport handelt.Mithin handelt es sich beim Klettern und Bouldern um eine kontaktlos durchgef\u00fchrte Individualsportart im Sinne des \u00a7 28b Absatz 1 Nr. 3 IfSG.In diesem Lichte muss auch die F\u00fcnfundzwanzigste Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 des Landes Bremen und damit der \u00a7 4 Absatz 2 Nr. 6 und Nr. 7 gesehen werden. In Nr. 7 erfolgt eine Liste zu schlie\u00dfender Einrichtungen. Hier werden auch \u201eKletterhallen\u201c aufgef\u00fchrt und damit in den Bereich der Freizeiteinrichtungen kategorisiert. Boulderhallen werden nicht erw\u00e4hnt. Die N\u00e4he zu einer Kletterhalle ist aber ersichtlich. Selbst wenn Kletterhallen aufgef\u00fchrt sind, so muss eine Neu-Einordnung in dem Moment stattfinden, in dem diese Hallen nicht wie sonst \u00fcblich im ungeregelten Publikumsverkehr genutzt werden. Die Hallen haben mit sehr guten Hygienekonzepten gezeigt, dass sie in der Lage sind, verantwortlich zu handeln und den Betrieb im Rahmen des Individualsports durchf\u00fchren zu k\u00f6nnen. Bouldern als auch Klettern in ihren verschiedenen Auspr\u00e4gungen sind gem\u00e4\u00df des Verbandes Nord f\u00fcr Bergsport ernsthafte Sportarten, mit entsprechendem Ligabetrieb und Auswahlkadern. Dies gilt auch f\u00fcr das Land Bremen. Wir halten es f\u00fcr unbestreitbar, dass die Aufnahme als Olympische Sportart (Klettern in den Varianten Schwierigkeitsklettern, Bouldern und Speedklettern) nicht als Freizeitvergn\u00fcgen zu bewerten ist. Damit handelt es sich beim Klettern und Bouldern unbestreitbar um Sport, mithin um Individualsport.Es kann auch keine Unterscheidung zwischen gewerblichen Angeboten und Angeboten von Vereinen getroffen werden hinsichtlich des Schutzzweckes der Norm der \u00a7\u00a7 28b IfSG und der Corona-Schutzverordnung des Landes Bremen. Gerade die Boulderhalle Linie 7 und die DAV Kletterhalle sind daf\u00fcr gute Beispiele, dass sie durch Lehrerschulungen f\u00fcr das Landesinstitut f\u00fcr Schule Aufgaben der Bildung f\u00fcr die Gesellschaft wahrnehmen.Ferner verst\u00f6\u00dft die unterschiedliche Behandlung bezugnehmend auf den Individualsport auf anderen Sportanlagen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. Hierzu hat das Verwaltungsgericht in G\u00f6ttingen (VG G\u00f6ttingen Az: 4-B-2221) bereits entsprechend in seiner Argumention Stellung bezogen und gute Gr\u00fcnde angef\u00fchrt. Ebenso hat aktuell das Verwaltungsgericht in Osnabr\u00fcck ebenso entschieden (<a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.de\/aktuelles\/pressemitteilungen\/boulderhalle-in-osnabruck-darf-unter-engen-voraussetzungen-des-infektionsschutzgesetzes-als-sportanlage-weiter-betrieben-werden-200295.html?fbclid=IwAR2ey3KO7Yq6uonhtQlL1j20WJ6azLqPZj5oT4V9TqDu1tGBpJ2DvogNfZE\" target=\"_blank\">https:\/\/www.verwaltungsgericht-osnabrueck.niedersachsen.d&#8230;<\/a>). Weiterhin ist der Klettersport ein wesentlicher Bestandteil, die Gesundheit der Menschen im Rahmen des Breitensports zu f\u00f6rdern und damit Krankheiten vorzubeugen oder diese im Rahmen von therapeutischen Kletterma\u00dfnahmen ertr\u00e4glich zu machen.Insbesondere die positive Auswirkung auf die Psyche ist von unsch\u00e4tzbarem Wert. Klettern erfordert eine hohe Konzentration. Sorgen und \u00c4ngste treten so in den Hintergrund. Das L\u00f6sen von Bewegungsproblemen durch das Klettern bedeutet, in schwierigen Situationen nach einem Ausweg zu suchen und das Meistern immer neuer Herausforderungen.Eine Nutzung dieser Kletter- und Bouldersportanlagen mit der Einschr\u00e4nkung unter den Bedingungen des Individualsports in Verbindung mit einem sehr strengen Hygienekonzept, d.h. alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand, also nur sehr wenige Menschen auf mehreren hundert Quadratmetern Fl\u00e4che, die Kontaktvermeidung unter den unterschiedlichen Gruppen durch computerunterst\u00fctzte Fl\u00e4chenbuchung und Zeiteinteilung, tagesaktuelle Antigen-Schnelltests muss unter den vorgenannten Gr\u00fcnden im Rahmen des \u00a7 4 Absatz 2 Nr. 6 der Corona-Schutzverordnung m\u00f6glich sein. Eine komplette Schlie\u00dfung ist danach nicht das mildeste Mittel, um den Schutz der Menschen zu gew\u00e4hrleisten. Aus den angef\u00fchrten Gr\u00fcnden bitten wir um eine Anpassung der Bremer Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 , dahingehend, dass Boulder- und Kletterhallen zuk\u00fcnftig unter \u00a7 4 Absatz 2 Nr. 7 gestrichen werden und gem. \u00a7 4 Absatz 2 Nr. 6 als Sportanlagen identifiziert werden, mithin im Rahmen des Individualsports und eines strengen Hygienekonzeptes genutzt. <\/p>\n\n\n\n<p>Franziskus Denk und Dirk Busse<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Liebe Klettercommunity, als Boulderhalle haben wir letzte Woche eine Petition in die Bremer B\u00fcrgerschaft eingebracht, in der die grunds\u00e4tzliche Frage er\u00f6rtert wird, dass es sich beim Klettern und Bouldern um Individualsport handelt. Ferner haben wir die Senatorenstellen angeschrieben und um deren Unterst\u00fctzung in dieser Sache gebeten. 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